Rettungsgasse

Die Rettungsgasse rettet Leben!

Zahllose Male wurde schon versucht auf die Rettungsgasse aufmerksam zu machen, obwohl diese fest in der Straßenverkehrsordnung verankert ist. Trotzdem halten sich die wenigsten daran, und das obwohl zum 19. Oktober 2017 die Bußgelder für die Nichtbildung einer Rettungsgasse erhöht wurden.

Wer keine vorschriftsmäßige Rettungsgasse bildet muss mit einem Bußgeld von 200 € rechnen und bekommt 2 Punkte im Verkehrsstrafenregister.

Wer zusätzlich Rettungsfahrzeuge oder andere Verkehrsteilnehmer...

... behindert, muss mit 240 € Bußgeld, 2 Punkten und 1 Monat Fahrverbot rechnen.

... gefährdet, muss mit 280 € Bußgeld, 2 Punkten und 1 Monat Fahrverbot rechnen.

... schädigt, muss mit 320 € Bußgeld, 2 Punkten und 1 Monat Fahrverbot rechnen.

Eine Rettungsgasse muss grundsätzlich bei Stau und stockendem Verkehr auf allen mehrspurigen Straßen gebildet werden.

Dabei fahren:

    die Fahrzeuge auf der linken Fahrspur soweit es geht nach links
   
    alle anderen Fahrzeuge auf den anderen Spuren soweit es geht nach rechts. 

Dabei sollte darauf geachtet werden, dass der Standstreifen größtenteils frei bleibt.

Die Rettungsgasse muss auch nachdem ein Rettungsfahrzeug diese befahren hat frei bleiben! Ansonsten können die oben genannten Strafen folgen.

Hier geht es zu einem kurzen Informationsvideo des ADAC. Weitere Infos gibt es auch unter www.rettungsgasse-jetzt.de

Denken Sie bitte daran, dass Sie bei Nichtbildung der Rettungsgasse Menschenleben gefährden können. Bilden Sie deshalb immer bei Stau und stockendem Verkehr die Rettungsgasse.

(Bild: © www.rettungsgasse-jetzt.de)

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